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16. Juli 2026
Das Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) zusammen mit dem Identitätsnummerngesetz (IDNrG) schafft die Grundlage für eine bundesweite, perspektivisch europaweite, digital automatisierte Nachweisübermittlung zwischen Registern. Im Hochschulbereich betrifft dies insbesondere die Studierenden- und Prüfungsdaten, die künftig im Rahmen behördenübergreifender Nachweisabrufe bereitgestellt werden müssen.
Zur Umsetzung sind bundesweit einheitliche Standards erforderlich, die für alle registerführenden Stellen – einschließlich der Hochschulen – bindend sind.
Aufgrund der gesetzlichen Voraussetzungen geht man von Bundes- und Landesebene davon aus, dass sich jede Hochschule als registerführende Stelle direkt an die Infrastruktur anbinden und die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllen muss.

